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Julia Liekweg

Osterfeuer sind ausnahmslos verboten

Auch in diesem Jahr bleiben Osterfeuer auf den Halden und im Privatbereich verboten. Verstöße werden von der Stadt Bottrop mit Bußgeldern geahndet.
Weiterer Wegfall von Brauchtum: Osterfeuer sind auch 2021 verboten. Foto: Bruno van der Kraan / Unsplash

Corona-bedingt muss auch 2021 der Osterbrauch ausfallen – Auch das private Verbrennen von Baum- und Strauchschnitten ist untersagt

Aufgrund vermehrter Anfragen an den städtischen Fachbereich Umwelt und Grün hat die Stadt Bottrop jetzt das Verbot von Osterfeuern verkündet.

Eine Begründung für den Ausfall der Ostertradition sei außerdem, Veranstaltern mehr Planungssicherheit zu geben. Da jetzt die Zeit beginne, in der Grünschnitte als Brennmaterial für Osterfeuer gesammelt werden, müsse nun für eine frühzeitige und rechtmäßige anderweitige Entsorgung der Abfälle gesorgt werden. Weiterhin betont die Stadtverwaltung Bottrop, dass das Verbrennen von Gartenabfällen laut Kreislaufwirtschaftgesetz verboten ist und dass Verstöße gegen das Verbot mit einem Bußgeld geahndet werden.

Julia Liekweg

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