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Julia Liekweg

Die Testpflicht in Bottroper Pflegeheimen wird verlängert

Angehörige von Pflegebedürftigen und das Pflegepersonal in den Einrichtungen muss sich vor Betreten auf das Coronavirus teste lassen. Die Pflicht wurde bis zum 10. Februar 2021 verlängert.
Die Corona-Testpflicht in Kirchhellener und Bottroper Pflegeheimen für jegliche Besucher, Angehörige und das Pflegepersonal ist bis zum 10. Februar verlängert worden.
Foto: Mika Baumeister / Unsplash