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Julia Liekweg

Corona-Notbremse für Bottrop

Die Corona-Notbremse tritt in Bottrop in Kraft
Corona-Notbremse für Bottrop. Foto: Anastasiia Chepinska / Unsplash

Das Land NRW ordnet für weitere Städte und Kreise die Corona-Notbremse an – Auch Bottrop ist jetzt betroffen

Kommunen, in denen die 7-Tages-Inzidenz drei Tage lang mehr als 100 beträgt, müssen neue Regeln beachten.

Die Corona-Notbremse tritt ab morgen (30. März 2021) auch für Bottrop in Kraft. Folgende Einschränkungen gelten somit für das gesamte Bottroper Stadtgebiet:

Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Es sind nur noch Treffen eines Hausstandes und einer einzigen weiteren Person aus einem weiteren Hausstand erlaubt – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ausgenommen hiervon ist das Osterwochenende, beginnend mit Gründonnerstag, 1. April 2021 bis einschließlich Ostermontag, 5. April 2021. An diesen Tagen sind Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Auch hier werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Verschärfter Lockdown: Es dürfen nur noch die Geschäfte öffnen, die die Deckung des täglichen Bedarfs sichern. Hierzu zählen Lebensmittelläden und Drogerien. Für alle anderen Geschäfte gilt die Click-and-Collect-Option (Waren online oder telefonisch bestellen und abholen), das Click and Meet (Shoppen nach Terminvereinbarung) ist allerdings wieder untersagt.

Körpernahe Dienstleistungen: Kosmetik-, Nagel- und Massagestudios müssen wieder schließen. Ausgenommen von den Schließungen sind medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurbetriebe, Fußpflegeeinrichtungen und Personenbeförderungen.

Kultur: Museen, Kunstausstellungen, geschlossene Räume in Zoos und Tierparks sowie Botanischen Gärten dürfen nicht mehr besucht werden.

Option: Negatives Testergebnis

Zu den Bestimmungen können einzelne Kommunen die Test-Option in Erwägung ziehen. Hierbei dürften Einzelhändler Kunden mit einem negativen Corona-Testergebnis bedienen. Das Testergebnis muss tagesaktuell (nicht älter als 24 Stunden) sein und es muss sich um ein bestätigtes Testergebnis einer offiziellen Teststelle handeln – damit sind Selbsttests, die zuhause durchgeführt werden können, nicht zulässig.

FDP fordert die Modellkommune

Die Stadt Bottrop hat die Test-Option für den Einzelhandel bisher noch nicht bestätigt. Die Ratsgruppe der FDP allerdings hat erst heute in einer offiziellen Anfrage an Oberbürgermeister Bernd Tischler gefordert, dass sich Bottrop als Modellkommune bewerben soll. Modellkommune zu sein, bedeutet, dass bei negativen Testergebnissen, lückenloser und digitalisierter Kontaktverfolgung, einer engen Rückkopplung mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und einem garantierten Rückzug bei Misserfolg, Einzelhandel, Kultur- und Gastronomiestätten wieder besucht werden dürften. Die FDP Bottrop betont, keine voreiligen Öffnungsschritte erwirken zu wollen, sondern bedachte und gesicherte Lösungen zu finden, die die Rückkehr zu einem „normalen“ Leben möglich zu machen. Das allerdings nur, wenn die Lockerungen durch die Modellkommunen-Versuche Erfolge zeigen. Andernfalls muss zu den durch das Land vorgegebenen Corona-Verordnungen zurückgekehrt werden.

Weiter fordert die Ratsgruppe, dass die Testmöglichkeiten für Kirchellnerinnen und Kirchhellener besser werden müssen. So lautet der FDP-Vorschlag zu prüfen, ob ein Schnelltestzentrum im Brauhaus am Ring eingerichtet werden kann, in dem die Apotheken vor Ort die Schnelltestungen vornehmen können. Das Argument: Die Testmöglichkeiten sollten für gut 20.000 Kirchhellenerinnen und Kirchhellener vor Ort sein, sodass sie nicht extra den Weg nach Bottrop-Mitte oder in den Bottroper Süden auf sich nehmen müssen.

Julia Liekweg

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