Kirchhellener Thron nimmt Abschied: „Wo sind diese drei Jahre geblieben?“
Die Landesregierung hat am Samstag, 24. April, verfügt, dass die die bundesweit geltende ‚Notbremse‘ nun auch für das Stadtgebiet von Bottrop in Kraft tritt. Damit werden die Bestimmungen des 4. Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt, das seit Freitag in Kraft ist.
Die wichtigste Regelung: Zum ersten Mal seit Ausbruch der Corona-Pandemie gilt für das Stadtgebiet von Bottrop und somit auch für Kirchhellen eine Ausgangssperre. Die Beschränkungen werden in einem gestuften Verfahren jeweils für die 7-Tage-Inzidenzwerte 100, 150, 165 jeweils verschärft. Da Bottrop derzeit über Marke von 100, aber noch unterhalb der Marken 150 beziehungsweise 165 liegt gelten ab Montag im Stadtgebiet folgende Regeln:
Ausgangsbeschränkung:
Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens bestehen Ausgangsbeschränkungen; man darf sich in dieser Zeit nur in einer Wohnung oder anderen Unterkunft aufhalten.
Ausnahmen sind:
Kontaktbeschränkungen:
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts plus eine Person eines weiteren Haushalts.
Einkauf und Shopping:
Ladengeschäfte und Märkte können nur nach Terminbuchung und mit einem negativen Corona-Test besucht werden (Click & Meet“ plus Test). Die Betreiber müssen die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden zur Kontaktnachverfolgung erheben.
Ausnahmen gelten bei:
Voraussetzungen ist, dass der Verkauf von Waren nicht über das übliche Sortiment des Geschäfts hinausgeht und die Kundenzahl begrenzt ist.
Hotel und Gastronomie:
Ausnahmen sind:
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt.
Ausnahmen sind:
Die Voraussetzungen ist, dass alle Beteiligten eine FFP2 (oder vergleichbare) Masken tragen. Die Kundinnen und Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.
Bus, Bahn und Taxi:
Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verschärft.
Schulen:
Unterricht bei allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ist nur in Form von Wechselunterricht zulässig.
Ausnahmen sind:
Freizeit- und Kultur:
Movie Park Germany, Schloss Beck, Alpincenter, Grusellabyrinth bleiben geschlossen.
Halde Beckstraße mit Tetraeder und Halde Haniel mit Stehlen und Amphitheater bleiben für Spaziergänge geöffnet, ebenso Stadtgarten, Naherholungsgebiete.
Sport:
Erlaubt bleibt im Freien und auch auf Außensportanlagen die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren Sport in Gruppen maximal zu fünft.