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Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden
Silke Bönsch, Beraterin der R+V Allgemeine Versicherung AG, ist unter der Telefonnumer (02041) 102310 zu erreichen. Foto: Vereinte Volksbank eG

Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren Spezial“ greift auch bei Starkregen

Die Unwetterkatastrophe an der Ahr, in der Eifel und im Sauerland hat bei vielen Menschen zuerst tiefe Bestürzung und dann eine große Hilfsbereitschaft erzeugt.

Mit etwas Abstand zu den schlimmen Folgen und dem menschlichen Leid mehrt sich jedoch auch die Zahl der Mitglieder und Kunden, die bei den Versicherungsexperten in der Vereinten Volksbank nachfragen, ob ihr Eigentum gegen Starkregen noch gut genug geschützt sind." Extremes Wetter gibt es ja auch in unserer Region seit Jahren immer häufiger", erklärt R+V-Beraterin Silke Bönsch.

Überflutete Straßen, umgestürzte Bäume und vollgelaufene Keller oder Garagen sind die Folge. „Sind Sie gut versichert, wird Ihr finanzieller Schaden ersetzt", so Silke Bönsch weiter: "Doch viele wissen nicht, dass Wasserschaden nicht gleich Wasserschaden ist." Hat zum Beispiel ein Sturm einige Fenster eingedrückt, es regnet rein und im Keller steht das Wasser, kommt die Wohngebäudeversicherung für die Trocknung auf. Die Versicherung zahlt außerdem für Schäden, wenn sie durch Feuer, Leitungswasser, Rohrbruch, Hagel oder Blitzeinschlag verursacht werden.

Ist das Wasser jedoch bei einem Unwetter durch eine Überschwemmung oder einen Rückstau der Kanalisation ins Haus gelangt, greift dieser Schutz nicht, da es sich um einen Elementarschaden handelt. „Für die Betroffenen sind solche Schäden meist mit viel Lauferei verbunden. Und natürlich ärgert man sich auch enorm, wenn einem so etwas passiert“, erklärt Silke Bönsch, die ihr Beratungsbüro in der Vereinten Volksbank in Kirchhellen am Johann-Breuker-Platz hat.  

Damit die Bewohner am Ende nicht im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen bleiben, bietet der genossenschaftliche Versicherungspartner der Vereinten Volksbank, die R+V, zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung den Zusatzbaustein „Weitere Naturgefahren“ an. Dieser umfasst auch Schäden, die durch Überschwemmungen, witterungsbedingten Rückstau (wenn das betroffene Rohrsystem der Versorgung des versicherten Gebäudes dient), Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkungen, Schneedruck oder Lawinen ausgelöst werden.

Doch gerade Starkregen führt oft nicht zu einer kompletten Überschwemmung des Grundstücks. Deshalb hat die R+V nun als einer der ersten Versicherer in Deutschland den bisherigen Naturgefahren-Schutz erweitert: „Weitere Naturgefahren Spezial“ heißt der neue Zusatzbaustein, der Schäden durch Starkregen sowie Teilüberschwemmungen absichert – auch wenn weniger als 50 Prozent der Grundstücksfläche betroffen sind. Er greift auch bei Schäden durch Wasser, das aus Rohren oder deren zugehörigen Einrichtungen austritt, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen, etwa Regenwasser für den Garten aus der eigenen Regenwasser-Nutzungsanlage.

aureus GmbH

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