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Erste Lockerungen in Sicht

Erste Lockerungen in Sicht
Foto: AntonioCasino / Pixabay

Nach der ermüdenden Notbremse ist nun endlich ein Hoffnungsschimmer in Sicht – Die Inzidenzwerte sinken so weit, dass nun über Öffnungen gesprochen wird

Wenn sich dieser Trend der niedrigen Inzidenzen in der laufenden Woche fortsetzt, dann dürften die Bottroper Gewerbetreibenden am kommenden Freitag die ersten Lockerungen umsetzen.

Bei einer Inzidenz von über 100 gelten weiterhin die einheitlichen Vorschriften der Bundesnotbremse. Bei Inzidenzen zwischen 100 und 50 werden erste Lockerungen umgesetzt, ab einer Inzidenz von unter 50 folgen dann weitere Schritte. Bitte beachten Sie: Hierfür müssen die Inzidenzwerte an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter den entsprechenden Schwellenwerten liegen, Sonn- und Feiertage zählen nicht. Für die dann möglichen Erleichterungen hat das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales eine tabellarische Übersicht für verschiedenen Bereiche veröffentlicht, weitere Informationen finden Sie darüber hinaus immer auch in der jeweils aktuellen Corona-Schutzverordnung.

Eine konstante 7-Tage-Inzidenz von unter 100 (aber über 50) hieße für Bottrop:

 

Greift die Bundesnotbremse nicht mehr, gilt die Corona-Schutzverordnung. Diese regelt ausschließlich die Zulässigkeit von Ansammlungen und Zusammentreffen im öffentlichen Raum. Hier gilt, dass Zusammenkünfte dann gestattet sind, wenn entweder höchstens die Angehörigen des eigenen Haushalts und eine weitere Person eines weiteren Haushalts daran teilnehmen oder insgesamt bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (je zzgl. Kinder bis zu 14 Jahren).

Die Ausgangssperre wird aufgehoben.

 

Einzelhandel:

Geschäfte, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind, dürfen für Kunden mit negativem Testergebnis öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr nötig, jedoch darf auf 20 Quadratmetern Verkaufsfläche nur eine Person eingelassen werden.

 

Gastronomie:

Unter der Voraussetzung, dass sowohl Bedienung als auch Gäste ein negatives Testergebnis vorlegen können, dürfen Außenbereiche wieder geöffnet werden.

 

Freizeit & Sport

Unter Auflagen sowie der Voraussetzung eines negativen Testergebnisses dürfen kleinere Außeneinrichtungen öffnen, Freibäder dürfen zur Sportausübung öffnen.

Die Ausübung von Sport ist nicht an die Vorlage eines negativen Testergebnisses gebunden. Auf Sportanlagen ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel ist mit bis zu 20 Personen gestattet. Auch Kontaktsport entweder in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen oder für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis maximal 14 Jahre ist wieder möglich. Außerhalb von Sportanlagen gilt dies nur für Gruppen von höchstens 20 Kindern.

Zuschauer sind unter freiem Himmel erlaubt, jedoch maximal 500 Personen bei beispielsweise 20 Prozent der eigentlichen Kapazität – unter Vorlage eines Sitzplans sowie nur mit negativem Testergebnis.

 

Beherbergungen:

Stets unter der Voraussetzung eines negativen Testergebnisses sind Übernachtungsangebote zulässig. Das gilt in Hotels und vergleichbaren Einrichtungen jedoch nur bis zu maximal 60 Prozent der eigentlichen Kapazität.

 

Körpernahe Dienstleistungen:

Körpernahe Dienstleistungen – unter anderem in Frisörsalons oder Solarien, Massage-, Maniküre-, Tattoostudios – sind unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben (vgl. §§ 2- 4a CoronaSchVO) ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses wieder möglich. Wenn die Kundinnen und Kunden keine Maske tragen können, ist ein tagesaktueller negativer Test von Kunden und Mitarbeitenden sowie eine regelmäßige Testung (Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein) der Beschäftigten erforderlich. Auch in diesem Fall muss die Kontaktrückverfolgung gegeben sein.

 

Kultur und Freizeit:

Museen und Kunstausstellungen dürfen in Bottrop mit Auflagen und vorheriger Terminbuchung öffnen. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern darf in geschlossenen Räumen eine Person pro 20 Quadratmeter der für Besucher geöffneten Fläche nicht übersteigen und die Rückverfolgbarkeit der Besucherinnen und Besucher muss gewährt sein. Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen sowie unter den Voraussetzungen eines negativen Testergebnisses und eines Sitzplans sind zulässig.

 

Die Wirtschaftsförderung Bottrop steht Ihnen weiterhin unter der Hotline (02041) 704646 oder per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@bottrop.de zur Verfügung.

 

 

Quelle: Pressestelle Stadt Bottrop

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