Ein Denkmal für die Erinnerung: Wie Kirchhellen sein Ehrenmal wiederaufbaute
Die neue Regelung gilt am kommenden Wochenende aber noch nicht für das Stadtgebiet von Bottrop. Maßgeblich für die Einschränkungen ist ein 7-Tage-Inzidenzwert, der oberhalb der Marke von 100 liegt. Was dabei für Bottrop zum Tragen kommt ist, dass das Bundesgesetz die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Grunde legt. Bisher galten bei den Landesverordnungen die Zahlen des Landeszentrums für Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW). Diese Zahlen weichen geringfügig ab, so dass derzeit die Notbremse-Regelung des Bundes in Bottrop noch nicht zieht und erst am kommenden Montag, 26. April 2021 zum Tragen kommt.
Gleichzeitig gilt derzeit aber noch die Corona-Schutzverordnung der Landesregierung. Das bedeutet, dass alle Regelungen, die bisher für das Stadtgebiet galten, auch am kommenden Wochenende bestand haben werden.
Die Feststellung, ob die bundeseinheitliche Notbremse in einer Kommune gilt, trifft das Land NRW beziehungsweise das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Stadt Bottrop rechnet aber damit, dass die neuen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ab Montag wirksam sind.